Unsere Rechtsgebiete
Wir können Sie nicht in allen Rechtsgebieten beraten und vertreten. Aber in unseren Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten sichern wir Ihnen aufgrund unserer fundierten Ausbildung, den Erfahrungen aus anderen Tätigkeitsbereichen und der jahrzehntelangen Anwaltstätigkeit eine realistische Einschätzung der Problemstellung und der möglichen und sinnvollen Lösungsmöglichkeiten zu.
Die Risiken und Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen sind dabei nur ein Teilaspekt, wenn erforderlich setzen wir uns dann jedoch auch bis zur letzten Instanz für Sie ein.
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern und den staatlichen Organen auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalebenen sowie den mit öffentlichen Aufgaben befassten Stellen und ist deshalb sehr vielschichtig. Die Kanzlei ist vor allem im Bauverwaltungsrecht, Beitragsrecht, Führerscheinrecht, Aufenthaltsrecht, und im Staatsangehörigkeitsrecht erfahren.
Familienrecht
Im Familienrecht geht es um die Beziehungen von Ehegatten, Partnern, Kindern und in den meisten Fällen um eine sachgerechte Lösung darin entstandener Probleme wie z.B. Ehescheidung oder Unterhalt. Auf einer soliden Basis an Rechtskenntnissen und langjähriger Erfahrungen wollen wir für unsere Mandanten eine interessengerechte Lösung erreichen, wobei es gerade in diesem Rechtsgebiet wegen der zwischenmenschlichen Beziehung der Parteien untereinander hilfreich sein kann, rechtzeitig einmal auch den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
Arbeitsrecht
In den meisten unserer bisherigen arbeitsrechtlichen Fälle geht es um die Frage einer ordentlichen/außerordentlichen Kündigung, ihrer Rechtmäßigkeit und die Möglichkeiten und Chancen, mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorzugehen und/oder ihre Folgen abzumildern. Aber auch bei vorangehenden Abmahnungen, Versetzungen, Gehaltsabrechnungen oder einvernehmlichen Vertragsaufhebungen z.B. bei Geschäftsführern, können wir unsere Kenntnisse und Erfahrungen sowohl auf der Arbeitgeber- wie auf der Arbeitnehmerseite in die individuelle Problemlösung einbringen.